Erstmals in Deutschland: Suizidhilfe im Altenheim

Verein Sterbehilfe hat im Altenheim Suizidhilfe geleistet.

Sigurd Fritsch (Name geändert) war 83 Jahre alt, als er am 8. Februar 2013 Mitglied unseres Vereins wurde. Schon seit längerem wohnte er zusammen mit seiner Frau in einem renommierten Altenheim in Norddeutschland. Nachdem ihm körperliche Beschwerden das Leben immer schwerer machten und dann auch noch seine Frau starb, bat er unseren Verein um Suizidhilfe. Er bekam unsere Zusage. Wir konnten diese Zusage aber nicht mehr einlösen, weil Suizidhilfe seit dem 10. Dezember 2015 durch § 217 StGB in Deutschland verboten war.


Am 26. Februar 2020 erklärte das deutsche Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig. Wenige Tage später meldete sich Herr Fritsch bei uns und bat erneut um Suizidhilfe. Wir setzten uns mit der Heimleitung in Verbindung. Nach Prüfung des Anliegens teilte uns die Heimleitung mit, dass sie die Suizidhilfe dulden werde. Vor wenigen Tagen haben wir den sehnlichsten Wunsch von Herrn Fritsch erfüllt und ihn beim Suizid begleitet, in seinem Apartment, das seit vielen Jahren sein Zuhause war.

Wir fordern alle Alten- und Pflegeheime in Deutschland und deren Betriebsgesellschaften auf, ihre Hausordnungen so zu ergänzen, dass für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für potentiell Suizidhelfende klar ist, dass das Grundrecht auf Suizid und das Grundrecht auf Suizidhilfe gemäss dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 jederzeit ausgeübt werden können.

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