Häufige Fragen
Brauche ich eine Patientenverfügung?
Jeder von uns kann plötzlich schwer erkranken oder Opfer eines Unfalls werden. Schwere Erkrankungen bis hin zur Demenz oder Unfälle, die im Koma enden, sind keine Frage des Alters. Jeder, der seinen Angehörigen gegenüber Verantwortung spürt, braucht eine Patientenverfügung, weil nur sie verbindlich vorschreibt, wann eine künstliche Lebensverlängerung beendet werden soll.
Eine Patientenverfügung ist ausserdem eine der Voraussetzungen für eine Suizidassistenz durch den Verein.
Was ist die Grundvoraussetzung einer Suizidassistenz?
Eine Suizidassistenz durch den Verein setzt bestehende Freiverantwortlichkeit des Sterbewilligen voraus. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:
- gründliche Überlegung
- klare Willens- und Einsichtsfähigkeit
- innere Festigkeit und Zielstrebigkeit
Der Sterbewillige sollte sich ausserdem mit den Alternativen des Weiterlebens befasst haben.
Berät der Verein auch zu Alternativen zur Suizidassistenz?
Die Sterbehelfer*innen des Vereins klären in jedem Fall ab, welche alternativen Möglichkeiten sich dem sterbewilligen Mitglied in seiner Situation allenfalls bieten. Häufig sind dies beispielsweise die schmerzlindernden und sedierenden Behandlungen der Schul- oder Palliativmedizin. Im Fall chronischer Leiden sind das weitere Therapiemöglichkeiten, Schmerzbehandlungen und psychologische Hilfe.
Macht die Palliativmedizin eine Suizidassistenz überflüssig?
Nein. Die Palliativmedizin hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte in Schmerzbekämpfung gemacht, jedoch kann sie nicht jedem Patienten helfen. Ausserdem gilt, dass wer nicht sediert, sondern bewusst sterben möchte, wählt oft den selbstbestimmten Tod. Ferner muss respektiert werden, dass manchmal Patienten Palliativmedizin für sich schlicht ablehnen.
Ich bin kein Mitglied, kann ich trotzdem im Sterben vom Verein begleitet werden?
Der Verein Sterbehilfe begleitet ausschliesslich seine Mitglieder. Wenn Sie noch kein Mitglied sind, informieren Sie sich über unsere Jahres- bzw. Lebensmitgliedschaft.
Manchmal treten Leidende den Verein erst bei, wenn sie sterbenskrank sind und grosse Schmerzen haben. Das schafft Probleme.
- Die Ressourcen des Vereins sind begrenzt. Das kurzfristige Eintreten auf Gesuche ist aufwändig.
- Beratung braucht Zeit. Für den Verein ist die Suizidassistenz der letzte Akt in einem längeren Prozess der Abklärung und Begleitung.
- Die mehrjährige Mitgliedschaft bei dem Verein weist auf die Auseinandersetzung mit dem eigenen Leben und Sterben und damit auf Selbstverantwortung und gründliche Überlegung hin.
Trotzdem verstehen wir, dass Menschen oft ganz unvermittelt und mitten im Leben vom Schicksal getroffen werden. Der Verein hat deshalb folgende Lösung vorgesehen: Für eine Begleitung von Personen, die weniger als ein Jahr Vereinsmitglied sind, wird eine Kostenbeteiligung von 7000 Euro erhoben. Mit jedem zusätzlichen Jahr senkt die Höhe der Kostenbeteiligung um 1000 Euro. Nach fünf Jahren Mitgliedschaft beträgt diese Summe nur noch 2000 Euro.
Was sind die Unterschiede zwischen Jahres- und Lebensmitgliedschaft?
Lebensmitgliedschaft
- Einmaliger Mitgliederbeitrag in der Höhe von 500 EUR / CHF.
- Die Mitgliedschaft erlischt ausschliesslich durch Tod oder schriftlichen Austritt.
- Wenn ein Mitglied weggezogen ist und wir keine gültige Postadresse mehr haben, bleibt die Mitgliedschaft trotzdem bestehen und kann reaktiviert werden.
Jahresmitgliedschaft
- Jährlicher Mitgliederbeitrag in der Höhe von 50 EUR / CHF.
- Bei Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen erfolgt nach mehrmaliger erfolgloser Mahnung die Streichung aus der Mitgliederliste. Bei einem späteren Wiedereintritt kann eine neue Mitgliedschaft nur auf Lebenszeit begründet werden.
Können Mitglieder mit einer psychischen Erkrankung Suizidassistenz in Anspruch nehmen?
Der Verein begleitet auch Mitglieder, die psychisch krank sind. Die haben sich jedoch mit therapeutischen Massnahmen zu befassen.
Der Sterbewunsch darf nicht Ausdruck einer therapierbaren psychischen Störung sein, sondern muss auf dem autonomen, gründlich überlegten, dauerhaften und die Gesamtsituation erfassenden Bilanzentscheid einer urteilsfähigen Person beruhen.
Ausserdem dauert der Prozess der Überprüfung der Voraussetzungen für eine Suizidassistenz bei Mitgliedern mit einer psychischen Erkrankung häufig länger als üblich.
Können Mitglieder mit Demenzerkrankung Suizidassistenz in Anspruch nehmen?
Eine Suizidassistenz zum Beginn einer Demenzerkrankung ist möglich, so lange die Freiverantwortlichkeit noch zu bejahen ist. Nach diesem Massstab hat der Verein in einigen Fällen beim Suizid assistiert, in Fällen mit fortgeschrittenem Stadium der Erkrankung die Assistenz zum Suizid abgelehnt.
Wie viel kostet eine Suizidassistenz?
Die Vereinsmitgliedschaft ist Voraussetzung für eine Suizidassistenz. Der Mitgliederbeitrag für eine Lebensmitgliedschaft beträgt 500 Euro. Der Mitgliederbeitrag für eine Jahresmitgliedschaft beträgt 50 Euro.
Beim Antrag auf eine Suizidassistenz ist ein Zusatzbeitrag fällig. Je nach Dauer der bestehenden Mitgliedschaft liegt dieser zwischen höchstens 7.000 Euro bzw. 7.700 Schweizer Franken und mindestens 2.000 Euro bzw. 2.200 Schweizer Franken.
Wir wissen, dass unsere Mitgliederbeiträge immer noch hoch sind. Doch hoffen wir, dass wir sie mit der Zeit und einer deutlich grösseren Mitgliederzahl weiter senken können.
Ich möchte Mitglied werden, kann mir aber die Mitgliedschaft nicht leisten.
Seit der Gründung unseres Vereins gilt, dass Suizidassistenz bei uns nie am Finanziellen scheitert. Interessenten in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen haben genauso Anspruch auf das Grundrecht und können eine Ermässigung des Mitgliederbeitrags beantragen.
Kann ich ohne Anmeldung auf die Geschäftsstelle kommen, wenn ich eine Frage habe?
- Der Verein bittet Sie darum, vorgängig einen Termin zu vereinbaren, damit wir auch genügend Zeit und Aufmerksamkeit für Sie zur Verfügung haben.
- Unangemeldete Besucher erlauben wir uns allenfalls auf einen späteren Zeitpunkt zu verweisen.
Tut der Verein etwas moralisch Falsches?
Selbstbestimmung als Aspekt der persönlichen Freiheit ist ein Grundrecht, durch das Bundesverfassungsgericht und Europäische Menschenrechtskonvention garantiert und geschützt. Die Begleitung beim Suizid ist ein Akt der Mitmenschlichkeit. Sie dient der Würde und der Sicherheit der Sterbewilligen und berücksichtigt auch die Angehörigen.
Der Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts hat das Recht bestätigt, selbst über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes entscheiden zu dürfen. Wer argumentiert, die Hilfe zum Suizid sei ethisch verwerflich, der muss sich die Frage stellen: Ist es denn ethisch vertretbar, jemanden am Leben zu erhalten, der nicht mehr leben will?
Bereichert sich der Verein?
Der Verein ist keine Firma und kann darum keinen Gewinn erzielen. Jede Suizidassistenz verursacht dem Verein sehr hohe Kosten. Die Begleitungen werden aus Mitgliederbeiträgen und durch die Solidarität der Mitglieder mit den Mitgliedern, die in einer wirtschaftlich engen Lage sind, getragen.
Liegt zwischen Gesuch und Begleitung genügend Zeit?
Normalerweise liegen Wochen und Monate, manchmal Jahre, zwischen Antrag und Suizidassistenz. Die Fälle mit sehr kurzen Fristen sind alle medizinisch indiziert (zum Beispiel drohender Erstickungstod).