DIGNITAS: Freispruch von Minelli rechtskräftig

DIGNITAS: Freispruch von Minelli rechtskräftig
Medienmitteilung des Schweizer Vereins DIGNITAS:
2013 leitete die Zürcher Staatsanwaltschaft eine umfassende Überprüfung der Tätigkeit von «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» ein. Der Verein begrüsste die Untersuchung. Die darauffolgende Anklage richtete sich als Präzedenzverfahren gegen den Gründer des Vereins, Ludwig A. Minelli. Der Vorwurf: Verletzung von Art. 115 (Suizidhilfe aus selbstsüchtigen Gründen) und Art. 157 (Wucher) des Strafgesetzbuches. Das Bezirksgericht Uster beendete das erstinstanzliche Verfahren am 1. Juni 2018 mit einem ausführlich begründeten, vollumfänglichen Freispruch. Nun ist das Verfahren definitiv abgeschlossen, der Freispruch ist rechtskräftig.