Meldung des Vorstandes (ohne Präsidenten)

Wir bedauern im höchsten Masse, dass sich Herr Kusch mit einem erneuten pflichtwidrigen Schreiben an Mitglieder des Vereins gerichtet hat, mit welchem er zu einer weiteren „ausserordentlichen Generalversammlung“ einlädt.

Da Herr Kusch ihnen gleich die Möglichkeit bot, sich zur erwähnten Veranstaltung anzumelden, halten wir zur Klarstellung das Folgende fest: Die Einladung von Herr Kusch ist ungültig. Art. 8 Abs. 2 (erster Satz) der Statuten unseres Vereins sieht Folgendes vor: „Die Generalversammlung wird vom Vorstand mindestens zwei Wochen im Voraus per Brief oder eMail einberufen„. Der Vorstand hat keine Einberufung der nun angekündigten ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen und Herr Kusch verfügt über keine Kompetenz, eigenmächtig eine Generalversammlung anzusetzen. Der Vorstandspräsident verstösst mit seinem Verhalten unserer Meinung nach klar gegen die Statuten und elementare Sorgfalts- und Treuepflichten. Wir bitten daher, sich nicht für die Veranstaltung anzumelden.

Wir sehen uns nun leider gezwungen, umgehend rechtliche Schritte einzuleiten. Wir werden Sie über diese Schritte und die weiteren Umstände zeitnah vollumfänglich informieren.

Dr. Jutta Stadlbauer               Dr. Carlo Albert                     Beate Hecker

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