Gericht untersagt Versammlung vom 21. März 2026
Das Bezirksgericht Zürich hat am 18. März 2026 verfügt, dass die vom Vorstandspräsidenten eigenmächtig einberufene vermeintliche Generalversammlung vom 21. März 2026 nicht rechtens ist. Dementsprechend hat das Gericht die Durchführung der Versammlung vom 21. März 2026 unter Strafandrohung gegen die Organe verboten und festgehalten, dass allfällig gefasste Beschlüsse keine Rechtswirkung für den Verein oder Dritte entfalten.
Die Mitglieder des Vereins Sterbehilfe werden folglich gebeten, nicht an dieser Versammlung teilzunehmen.
Die ordentliche Generalversammlung des Vereins ist bereits für den 16. Mai 2026 vorgesehen. An dieser Versammlung wird unter anderem eine Gesamterneuerungswahl des Vorstands stattfinden. Eine formell korrekte Einladung folgt in Kürze.
Bei Fragen können sich Mitglieder unseres Vereins jederzeit an unsere Geschäftsstelle wenden: hoffmanns@sterbehilfe.de.