Aktuell: Sterbehelfer wegen Tot­schlags zu Frei­heits­strafe ver­ur­teilt

Aktuell: Sterbehelfer wegen Tot­schlags zu Frei­heits­strafe ver­ur­teilt

Der Berliner Arzt Christoph Turowski ist im Prozess zu einem umstrittenen Sterbehilfe-Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach heute den 74-Jährigen des Totschlags in mittelbarer Täterschaft (§§ 212 Abs. 1, 25 Abs. 1 Alt. 2 Strafgesetzbuch (StGB)) schuldig (Urt. 08.04.2024, Az. 540 Ks 2/23).

Die 37-jährige Frau, seine Patientin, war aus Sicht der 40. Großen Strafkammer wegen ihrer Depression nicht zur freien Willensbildung in der Lage. Der pensionierte Hausarzt habe insoweit „die Grenzen des Zulässigen überschritten“, sagte der Vorsitzende Richter Mark Sautter bei der Urteilsverkündun- Ihr Entschluss sei nicht von der erforderlichen „innerlichen Festigkeit und Dauerhaftigkeit“ getragen gewesen. 

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